Schatten-KI
Mitarbeitende nutzen ChatGPT, Claude oder ähnliche Dienste auf einem privaten Konto. Die Firma hat das oft nicht beauftragt. Kundendaten oder interne Texte landen dann außerhalb der Firma. Es fehlt ein Vertrag, eine Freigabe und oft die Zustimmung des Betriebsrats. Wir nennen das auch inoffizielle KI-Tools. Das Gegenteil ist eine zugelassene Nutzung mit Regeln.
Zugelassene Werkzeuge
Die Firma wählt die Dienste, die sie tragen will — zum Beispiel ChatGPT, Claude oder Cursor. Sie legt fest, wer sie nutzen darf und welche Daten hinein dürfen. Eine spätere Anbindung an vorhandene Systeme ist ein eigener Schritt und steht nicht in der BAFA-Beratung.
KI-Kompetenz (Artikel 4 KI-VO)
Seit dem 2. Februar 2025 muss die Firma sicherstellen, dass die Menschen genug verstehen, um die eingesetzten KI-Systeme verantwortungsvoll zu nutzen. Das ist keine Pflicht zu einem öffentlichen Seminar. Es ist eine Pflicht zu passender Kompetenz und zu einem Nachweis. Die zweite BAFA-Beratung liefert den Plan und die Vorlage, nicht den Unterricht.
Kennzeichnung (Artikel 50 KI-VO)
Seit dem 2. August 2026 müssen Menschen erkennen, wenn sie mit einem KI-System sprechen. Chatbots und bestimmte synthetische Inhalte brauchen eine klare Kennzeichnung. Das prüfen wir in der rechtlichen Einschätzung. Wir ersetzen damit keine Rechtsberatung.
Betriebsrat
KI in der Arbeit kann Mitbestimmung auslösen: Überwachung, Leistungsdaten, neue Werkzeuge. Ohne den Betriebsrat stoppt ein sonst sinnvoller Fall. Die Standortbestimmung nennt das früh, bevor jemand Lizenzen kauft.
Standortbestimmung
Ein Lagebild des bestehenden Betriebs: Prozesse, Daten, fünf bis acht Fälle, rechtliche Einschätzung, Hinweis zum Betriebsrat, Go oder Stopp. Kein Software-Bau. Höchstens fünf Beratungstage. Festpreis 3.500 €, wenn die BAFA den Weg trägt.
Rechtliche Einschätzung
Eine Ampel zu Datenschutz und KI-VO für die geprüften Fälle. Grün: der Fall ist mit Regeln manbar. Gelb: es fehlen Daten, Freigaben oder Kompetenz. Rot: Recht oder Betriebsrat stoppen den Fall. Das ist eine Beratungseinschätzung, keine Rechtsberatung.
Doppelförderung
Dieselbe Ausgabe darf nicht zweimal aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden. BAFA und Impuls KI dürfen nicht dieselbe Rechnung fördern. MID und Impuls KI ebenfalls nicht. Zwei getrennte Vorhaben mit getrennten Rechnungen sind möglich.
Losverfahren
Bei MID-Digitale Sicherheit vergibt die NRW.BANK die Plätze per Los, in der Regel am ersten Werktag des Monats. Wer gezogen wird, hat 28 Tage Zeit für den Antrag. Wer nicht gezogen wird, muss die Teilnahme im nächsten Monat erneut bestätigen. Ein Los ist keine Zusage.
Stand der genannten Daten: 17. August 2026. Prüfen Sie die amtliche Fassung,
bevor Sie einen Antrag stellen.